http://www.polizei.gv.at/wien/buergerservice/fuehrerschein/fragen/8/lenken.aspx
Ha nem több, mint egy éve van az ótó Ausztriában, akkor elvileg jogszerűen visel külföldi rendszámot:
Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben (etwa weil der Lenker den Nebenwohnsitz in Österreich hat), ist auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden.