ha nincs TV-d akkor elvileg nem kell fizetni, internet utan nem szedhetnek GIS-t, bar a radioval mar problemasabb. azt hiszem van erre egy birosagi döntes talan?
Gemäß § 2, Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG) hat, "wer eine Rundfunkempfangseinrichtung in Gebäuden betreibt, Gebühren zu entrichten."Als Empfangseinrichtung gilt jedes Gerät, das den Empfang von Rundfunk optisch und /oder akustisch und unmittelbar wahrnehmbar machen kann. Auch ein Computer mit Internetanschluss oder TV-Karte wäre aufgrund des Angebots in der Lage, Radioprogramme oder TV-Programme zu empfangen und abzuspielen.
Wobei die GIS allerdings zwischen dem Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen unterscheidet.
Fernsehprogramme werden über Internet noch nicht als kontinuierlicher Live-Stream übertragen, und Video-on-Demand Angebote werden von der GIS nicht als Rundfunk gewertet. Eine Gebührenpflicht hinsichtlich TV-Programme würde nur dann zum Tragen kommen, wenn der Computer durch den Einbau einer TV-Karte oder durch die Verwendung eines DVB-T USB-Sticks zu einem Fernsehempfangsgerät erweitert wird.
Anders bei Radioprogrammen: die Radioprogramme des ORF sind über Internet unmittelbar wahrnehmbar. Eine eventuelle Gebührenpflicht für einen "Internet-PC" bezieht sich daher nur auf den Empfang von Radioprogrammen.
Privathaushalte entrichten für einen Standort eine Gebühr, unabhängig davon, wie viele Rundfunkempfangsgeräte sich dort befinden.
Die manchmal kolportierte Annahme, dass eine eigene Gebühr für PC´s eingeführt werden soll, zusätzlich zur Rundfunkgebühr, ist natürlich falsch:Privathaushalte entrichten für einen Standort eine Gebühr, unabhängig davon, wie viele Empfangsgeräte sich dort befinden.